Die Nationale Kommission für staatliche Regulierung im Energie- und Versorgungsbereich (NKREKP) hat Sonderregeln für den Anschluss schwimmender Kraftwerke an die Stromnetze der Ukraine während des Kriegsrechts festgelegt. Diese Entscheidung ist Teil umfassenderer Maßnahmen zur Gewährleistung der Stabilität der Energieversorgung unter den Bedingungen der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine.
Gemäß der Entscheidung muss das nationale Energieunternehmen „Ukrenergo“ dem Energieministerium bis zum 25. Oktober Informationen über die maximale Leistung vorlegen, die die Netze liefern können, die zur Verbindung von Generatoren auf technischen Schiffen gebaut werden. Dies wird es ermöglichen, die Möglichkeiten der Anbindung schwimmender Kraftwerke und ihre Rolle im Energiesystem der Ukraine klar zu definieren.
Das Verfahren zum Anschluss dieser Kraftwerke in Kriegszeiten wird vereinfacht. Insbesondere wird der Anschluss auf der Grundlage der Genehmigung von „Ukrenergo“ erfolgen, ohne dass ein Anschlussdienst in Anspruch genommen werden muss, was den Prozess erheblich beschleunigen und eine schnelle Reaktion auf den dringenden Bedarf der Energieinfrastruktur des Landes ermöglichen wird.
Außerdem werden die Anforderungen an separate Abrechnungsknoten für schwimmende Kraftwerke vorübergehend aufgehoben. Allerdings müssen die Eigentümer solcher Anlagen an jedem Standort eine Energieabrechnung gemäß den vom Lieferanten genehmigten Algorithmen sicherstellen, um die Kontrolle des Energieflusses zwischen elektrischen Anlagen zu gewährleisten.
Laut Prognosen von Ukrenergo kann der Bau und Anschluss schwimmender Kraftwerke bis zu 250 MW Leistung in das Stromnetz der Ukraine einspeisen, was einen wichtigen Beitrag zur Energiestabilität des Landes unter Kriegsbedingungen leisten wird.
Diese Maßnahmen sind Teil eines größeren Regierungsplans zur Verbesserung der Energiesicherheit der Ukraine. Im September 2024 verabschiedete das Ministerkabinett die Resolution Nr. 1069, die den Einbau von Gaskolben- und Gasturbineneinheiten auf technischen Schiffen regelt. Ziel dieser Entscheidung ist die Wiederherstellung der durch die russische Aggression beschädigten Energieinfrastruktur und die Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten des Landes im Energiesektor.
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