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  • Wohnraum für Binnenvertriebene: Regierung verbessert Mietzuschussprogramm

    Опубликовано: 2025-04-15 16:00:45

    Am 11. April 2025 verabschiedete das Ministerkabinett der Ukraine eine Resolution, die das bestehende Programm zur Gewährung von Zuschüssen für Binnenvertriebene (IDPs) zur Anmietung von Wohnraum erheblich erweiterte und verbesserte. Die vom Ministerium für Sozialpolitik entwickelte Initiative soll bürokratische Hürden abbauen und Tausenden Ukrainern, die durch den Krieg ihr Zuhause verloren haben, den Zugang zu Hilfsleistungen erleichtern.

    Das am 29. Januar 2025 gestartete Programm sah bereits finanzielle Unterstützung für Vertriebene bei der Bezahlung ihrer Wohnungsmiete sowie einen Ausgleich der Steuerlast für Vermieter vor. Durch die Neuerungen wird diese Förderung noch flexibler und an die Realitäten des Wohnungsmarktes angepasst.

    Laut Sozialministerin Oksana Zholnovych besteht das Hauptziel der Änderungen darin, die Wirksamkeit des Programms zu erhöhen und unnötige Hindernisse für den Erhalt von Subventionen zu beseitigen. Besonders wichtig ist, dass die Regierung die Interessen derjenigen Bürger berücksichtigt, die infolge der Feindseligkeiten ihr Zuhause verloren haben, und ihnen so schnell und transparent wie möglich Hilfe zukommen lässt.

    Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die automatische Verlängerung der Zahlungen nach sechs Monaten Fördermittelbezug. Von nun an müssen Binnenvertriebene keinen neuen Antrag mehr stellen: Der Pensionsfonds überprüft die erforderlichen Informationen selbstständig anhand staatlicher Register. Darüber hinaus wurde die Formel zur Berechnung der obligatorischen Zahlung geändert: Wenn die Mietkosten nun 20 % des Einkommens einer Familie übersteigen, kann diese einen Zuschuss beantragen.

    Auch die Marktmieten wurden aktualisiert und berücksichtigen die aktuellen durchschnittlichen Wohnungspreise laut dem staatlichen Statistikdienst. Dadurch können Sie den tatsächlichen Unterstützungsumfang erhöhen. Erstmals wurde das Programm auf die Anmietung von Zimmern und nicht nur ganzer Wohnungen oder Häuser ausgeweitet, was Menschen mit geringerem Einkommen oder vorübergehendem Wohnbedarf neue Möglichkeiten eröffnet.

    Die Frage der Mietverträge wurde gesondert geregelt: Programmteilnehmer können künftig sowohl vom Staat empfohlene als auch selbst abgeschlossene Standardverträge nutzen. Zudem wurde der Kreis möglicher Vermieter erweitert – Einwanderer können nicht nur mit Einzelpersonen oder Einzelunternehmern, sondern auch mit juristischen Personen Verträge abschließen. Auf Wunsch kann der Hauseigentümer auch auf die Gewährung einer Steuervergütung verzichten.

    Das Ministerium für Sozialpolitik betont, dass diese Änderungen nur Teil einer umfassenderen staatlichen Strategie zur Unterstützung Binnenvertriebener seien. Die Regierung verspricht, die sozialen Hilfsinstrumente, insbesondere im Wohnungsbereich, weiter zu verbessern, damit die Vertriebenen leben, arbeiten und sich in neue Gemeinschaften integrieren können.

    e-news.com.ua

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