06 сен, 11:00
Die Werchowna Rada der Ukraine hat mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs Nr. 11474 in erster Lesung einen wichtigen Schritt zur Teilprivatisierung staatlicher Banken getan. 249 Volksabgeordnete stimmten für den entsprechenden Beschluss, was die breite Unterstützung dieser Initiative im Parlament zeigt.
Der Hauptautor des Gesetzesentwurfs ist Danylo Hetmantsev, Vorsitzender des Ausschusses für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik. In der Begründung heißt es, dass das Dokument unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank entwickelt wurde. Ihr Hauptziel besteht darin, ein transparentes Verfahren für den Verkauf von Anteilen an staatlichen Banken zu wettbewerbsfähigen Konditionen unter Einbindung von Finanzberatern zu etablieren.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Ausweitung des geltenden Gesetzes über den Verkauf staatlicher Anteile an Banken auf alle Institutionen des öffentlichen Sektors. Es sieht auch ein Verbot der Teilnahme an der Privatisierung von juristischen Personen aus dem Aggressorland, von Sanktionen betroffenen Unternehmen und mit diesen Staaten verbundenen Personen vor.
Der Gesetzentwurf sieht eine Aktualisierung der Verfahren für den Verkauf von Bankanteilen, eine Vereinfachung der Entscheidungsfindung und die Festlegung der Anforderungen an Berater vor, die in den Privatisierungsprozess einbezogen werden. Dies wird es dem Staat ermöglichen, den Verkauf von Aktien schnell zu organisieren und neue Investoren zu gewinnen.
Eine wichtige Neuerung ist die Erweiterung des Kreises potenzieller Investoren, zu denen auch internationale Geldgeber und Finanzorganisationen gehören können. Der Staat ist auch bereit, den Verkauf jeglicher Anteile an Banken in Betracht zu ziehen, nicht nur 100 % der Anteile, wie derzeit vorgesehen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Regeln für die Aktienbewertung und Auktionen entsprechend den Empfehlungen der Weltbank zu aktualisieren.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Möglichkeit, dass nur ein Investor an der Auktion teilnimmt, wodurch eine Blockierung des Privatisierungsverfahrens vermieden wird. Dies gilt insbesondere für Banken wie die Sens Bank und die Ukrgasbank, bei denen der Staat nicht 100 %, sondern 94,94 % der Anteile besitzt.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird ein wichtiger Schritt zur Reform des Bankensystems der Ukraine und zur Anziehung von Investitionen in den Finanzsektor sein, was zu seiner Stabilität und Entwicklung in der Zukunft beitragen wird.
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